KG - Fonds
Unsere Expertise im Bereich geschlossener Fonds und deren rechtliche Besonderheiten.
Der geschlossene Fonds bleibt auch in der heutigen Zeit eine bedeutende und transparente Form der Vermögensanlage in Deutschland. Aus der Perspektive des Investors bietet der geschlossene Fonds eine hohe Transparenz, da die Struktur und die Rechte der Beteiligten klar geregelt sind.
Für die Initiatoren ist der geschlossene Fonds hingegen eine effiziente Möglichkeit, Eigenkapital zu beschaffen. In Deutschland wird der geschlossene Fonds in der Regel als GmbH & Co. KG gegründet. Die Investoren sind entweder direkt als Kommanditisten beteiligt oder nehmen über einen Treuhänder teil.
Das öffentliche Angebot von Anteilen an einem geschlossenen Fonds erfordert die Erstellung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Prospekts. Die Emission und Verwaltung von KG-Fonds unterliegt derzeit noch keiner umfassenden Regulierung. Dennoch kann die Verwaltung eines Fonds der Aufsicht unterliegen, wenn der Fonds Finanzinstrumente umfasst, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen.
Es ist zu erwarten, dass die Emission und Verwaltung von KG-Fonds in der Zukunft durch europäische und nationale Regelungen stärker reglementiert wird. Diese Entwicklungen werden zu einem erheblichen Beratungsbedarf für Emittenten sowie für die Verwalter von geschlossenen Fonds führen.
BHB Rechtsanwälte bieten fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung für Emittenten und Investoren von geschlossenen Fonds, insbesondere bei der Strukturierung und rechtlichen Begleitung von KG-Fonds. Unsere Expertise erstreckt sich über alle relevanten Phasen – von der Erstellung und BaFin-genehmigten Prospekten bis hin zur Beratung zu regulatorischen Aspekten und der Verwaltung von Fonds.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Projekt rechtssicher und erfolgreich zu gestalten, auch im Hinblick auf zukünftige gesetzliche Veränderungen.
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